Verkaufs- und Lieferbedingungen
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1. Allgemeines
1.1. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend abgekürzt als "VL") gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Bestellungen von Waren bei uns und für die Auslieferung und Zustellung dieser Waren, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
1.2. Unseren VL widersprechende Bedingungen des Bestellers finden auf die mit diesem getätigten Rechtsgeschäfte keine Anwendung. Diesen widersprechen wir hiermit zugleich ausdrücklich mit Hinweis auf Ziffer 1.1 dieser VL.
1.3. Machen wir in einem Einzelfall von den uns zustehenden Rechten keinen Gebrauch, so ist damit kein Verzicht auf diese Rechte für die Zukunft verbunden.
1.4. Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Unternehmer i. S. v. § 14 BGB und öffentlich- rechtliche Körperschaften sowie öffentlich-rechtliche Stiftungsvermögen. Mit seiner Bestellung erklärt der Besteller, dass er Unternehmer ist oder das Geschäft für eine öffentlich-rechtliche Körperschaft bzw. ein solches Stiftungsvermögen erfolgt.
2. Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2. Der Vertrag kommt zustande durch unsere Bestätigung der Bestellung per Fernkommunikationsmittel i. S. v. § 31b BGB (Annahme) oder durch Lieferung binnen drei Wochen ab dem Datum des Zugangs der Bestellung.
2.3. Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß der von uns abgegebenen Produktbeschreibung. Sämtliche Angaben über Maße, Gewichte, Beschreibungen und Abbildungen in Prospekten, Katalogen oder Preislisten, die mit der Ware oder mit unseren Angeboten im Zusammenhang stehen, dienen lediglich der Beschreibung der Produkte und sind weder als Beschaffenheitsangabe, als Zusicherung einer Beschaffenheit, als Zusicherung einer Eigenschaft noch als Angabe einer Garantie zu verstehen. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung.
2.4. Wir schließen grundsätzlich nur Verträge ab einem Mindestnettowarenwert von € 50,- ab.
3. Preise
3.1. Der Verkauf unserer Produkte erfolgt ausschließlich ab Firmensitz gemäß den in der jeweils gültigen Preisliste angegebenen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht etwas Abweichendes mit uns schriftlich oder textlich vereinbart wurde.
3.2. Von uns bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Warenmenge.
3.3. Wir sind berechtigt, die Preise zu ändern, wenn die für den vereinbarten Preis maßgeblichen Konditionen sich nachträglich geändert haben oder der Lieferant berechtigterweise seine Preise nachträglich und nachweislich erhöht hat. Dieses legen wir unserem Vertragspartner offen. Sofern dieses zu einer Überschreitung des aus der bei der Bestellung jeweils gültigen Preisliste ersichtlichen Preises von mehr als 10 % führt, sind wir als auch unser Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
3.4. Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis, nehmen sie aber nicht zurück.
4. Lieferung und Gefahrtragung
4.1. Teillieferungen sind zulässig.
4.2. Lieferfristen oder Liefertermine sind unverbindlich und verstehen sich stets als voraussichtlich, auch wenn dieses nicht besonders erwähnt wird. Ein Anspruch auf Lieferung bis spätestens zu dem genannten Termin besteht nicht. In Lieferverzug geraten wir erst durch eine schriftliche Mahnung des Vertragspartners unter Setzung einer angemessenen Frist. Andere Rechte des Vertragspartners als Rücktritt nach angemessener Fristsetzung, insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Nichteinhaltung der uns gesetzten Frist von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet worden ist.
4.3. Die Auslieferung im Liefergebiet erfolgt durch ein von uns beauftragtes Unternehmen. Die Gefahr geht dabei, auch wenn die Lieferung frachtfrei erfolgt, auf den Besteller über, sobald wir die Sache dem beauftragten Unternehmen zur Auslieferung übergeben haben. Gleiches gilt für den Fall der Lieferung durch uns. Auch Rücklieferungen erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Vertragspartners.
4.4 Hat der Besteller uns eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weichen wir ohne dringenden Grund hiervon ab, so haften wir dem Besteller für einen etwaig daraus entstehenden Schaden.
4.5. Versenden wir die Ware auf Wunsch des Vertragspartners an einen Dritten, so gehen die Transportrisiken wie auch das Risiko der termingerechten Belieferung auch dann zu seinen Lasten, wenn der Transport zum Ort des Vertragspartners frachtfrei wäre.
4.6. Der Abschluss einer Versicherung, insbesondere Transportversicherung, ist Sache des Vertragspartners. Auf schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers versichern wir die Ware gegen Transportschäden.
4..7. Wir wählen Verpackungen, Versandart und -weg nach unserem pflichtgemäßen Ermessen aus.
4.8. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder durch unsere Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung in allen denkbaren Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5. Leistungshindernisse
5.1. Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie sonstiger erforderlicher behördlicher Genehmigungen.
5.2. Bei höherer Gewalt sowie bei Umständen, bei denen wir weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben, insbesondere in den Fällen, in denen wir selbst trotz rechtzeitiger Bestellung von unserem Lieferanten nicht beliefert wurden, sind wir berechtigt, die Lieferung bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder des Unvermögens hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass unser Vertragspartner uns gegenüber irgendwelche Rechte hat. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist unser Vertragspartner nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Weiter gehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, sofern wir nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten haben.
6. Zahlung, Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung
6.1. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 30 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
6.2. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto, wenn alle früheren Rechnungen beglichen sind.
6.3. Wechsel nehmen wir auf in Rechnung gestellte Beträge nicht entgegen, Schecks nur erfüllungshalber.
6.4. Andere als Barzahlung ist erst erfolgt mit dem Tage, an dem wir Kenntnis davon erhalten, dass wir über den Betrag tatsächlich verfügen können. Für die rechtzeitige Vorlegung von Schecks haben wir nicht einzutreten.
6.5. Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung ein nach Ablauf von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung. Vorbehaltlich weitergehender Ansprüche sind wir berechtigt, für jede Mahnung eine Kostenpauschale in Höhe von € 5,- zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.
